Traumhafte Aussichten Sowohl in die Natur als auch in Ihre Zukunft. Das gut geführte Gästehaus befindet sich in einer optimalen Schi- und Wanderregion im Defereggental / Osttirol.. Zurzeit wird es in den Hauptsaisonen erfolgreich als Jugendgästehaus betrieben. Konzeptänderung auf Privatgäste natürlich möglich. Die Buchungen für die Wintersaison 2017/2018 sind schon fixiert, ebenso sind schon Reservierungen bis Ostern vorhanden. Steigen Sie in den laufenden Betrieb ein und profitieren Sie von der Vorarbeit der jetzigen Eigentümer. Ganzjahresbetrieb möglich Zusammenfassung: Bettenanzahl: Gesamt 45 Betten möglich- 14 Zimmer, jede Einheit ist mit kleiner Kochnische ausgestattet Gastroküche – vollausgestattet und auf Halbpension ausgerichtet, Speisesaal und Wintergarten ca. 90 Sitzplätze, gemütlicher Barbereich, Personalzimmer bzw. Betreibereinheit möglich vollunterkellert, Schiaum, Waschküche, Nebenräume, Heizraum,.. Ein weiteres Highlight ist die eigene Trinkwasserquelle, somit ist nur das Abwasser zu bezahlen Es besteht dem Alter und der Nutzung entsprechender Renovierungsbedarf Lage: nur einen Katzensprung vom Schisportzentrum St. Jakob im Defereggental entfernt mit über 14 km Pistenlänge auf bis zu 2500 Höhenmeter. Schneesicheres Gebiet. Das Defereggental ist touristisch sehr geprägt, somit wird Ihren zukünftigen Gäste, Sommer wie Winter, entweder ein Natur Erholungsprogramm , oder Action pur geboten. Desweitern haben Sie auch noch die Option Grund und Boden im Ausmaß von weiteren 2000 m² unterhalb der Pension für gewerbliche Erweiterung zu kaufen Das dahinterliegende Bauernhaus steht ebenfalls zum Verkauf und wird zurzeit mitvermietet und man hat eine Belegung von zusätzlich ca. 30 Betten. Pension und Bauernhaus – Gesamtauslastung ca. 75 Betten) Gesamtkaufpreis aller 3 Liegenschaften auf Anfrage. Hinweis: Bitte haben Sie Verständnis, daß nur Anfragen mit Ihren vollständigen Daten: Name, Adresse, Telefonnummer und E-mail , beantwortet werden Widerrufsrecht / Rücktrittsrecht bei Fern- und Auswärtsgeschäften Der Interessent wünscht mit der Kontaktaufnahme ein vorzeitiges Tätigwerden des Immobilienbüros ERA Imed Immobilien, , innerhalb der offenen Rücktrittsfrist und nimmt zur Kenntnis, dass er damit bei vollständiger Vertragserfüllung (Namhaftmachung) das Rücktrittsrecht vom Maklervertrag gem. § 11 FAGG verliert. Eine Pflicht zur Zahlung der Provision besteht aber erst nach Zustandekommen des vermittelten Geschäfts (Kaufvertrag, Mietvertrag) aufgrund der verdienstlichen, kausalen Tätigkeit des Maklers.
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