Das anzumietende Objekt befindet sich in einer Jahrhundertwendeliegenschaft in der Rainergasse/Ecke Blechturmgasse, Nähe Wiedner Hauptstraße und Alois-Drasche-Park.
In der Liegenschaft wurde heuer das Stiegenhaus saniert, das Dachgeschoß wurde bereits ausgebaut und ein Personenlift errichtet.
In nur wenigen Gehminuten sind die Straßenbahnlinien 1 und 62 sowie die Badner Bahn (Station Laurenzgasse oder Johann-Strauß-Gasse) und die Buslinie 13A (Station Rainergasse) zu erreichen.
Die 2-Zimmer-Wohnung mit separatem Küchenbereich befindet sich im 4. Liftstock und verfügt über ca. 55 m².
Über den Vorraum mit Fenster in den Lichthof sind das separate WC sowie das Wohnzimmer zu erreichen. Vom straßenseitigen Wohnraum aus gelangt man in den separaten Küchenbereich mit Einbauküche (Kühl-Gefrier-Kombi, E-Herd, Backofen, Geschirrspüler), das Schlafzimmer sowie das Badezimmer mit Dusche, Handwaschbecken und Waschmaschinenanschluss.
Die Raumhöhe beträgt ca. 3 m.
Die Wohnräume sind mit Holzkastenfenstern und Fertigparkettböden ausgestattet.
Der Mietbeginn ist ab sofort möglich.
Die Mietdauer ist auf 5 Jahre befristet.
Kosten für Strom sowie Heizung/Warmwasser (Gastherme) sind nicht im Mietpreis inkludiert.
Monatliche Gesamtmiete: EUR 713,12 (inkl. BK, Lift und 10 % USt)
Kaution: EUR 2.139,36
Provision: EUR 1.555,90 (inkl. 20 % USt)
Vertragserrichtungsgebühr (Hausverwaltung Otto Friedrich & Partner): EUR 240,-
Dieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend zur Miete angeboten.
Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen der Eigentümerin und sind unsererseits ohne Gewähr.
Als Vermittlungshonorar gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Verordnung für Immobilienmakler des BM für Handel, Gewerbe und Industrie, BGBL. 297/1996. Für den Fall, dass es diesbezüglich zu einem entsprechenden Rechtsgeschäft kommt, verrechnen wir Ihnen eine Vermittlungsprovision von 2 Bruttomonatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Wir möchten noch darauf hinweisen, dass wir in einem wirtschaftlichen Naheverhältnis zur Vermieterin stehen.
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach Aufklärung über die ab 1.12.2012 geltende generelle Vorlagepflicht, noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.
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