Dieser monumentale Bau, mit den beiden Fassadentürmen, wurde 1866 erbaut und wurde zur damaligen Zeit von vielen berühmten Komponisten und Schriftstellern bewohnt!
Das ansprechende Entreé, mit einer Raumhöhe von 5m, ist dafür verantwortlich, dass die einzelnen Etagen wesentlich höher gelegen sind, sodass diese Wohnung, die sich im 1. Liftstock befindet, einen herrlichen Ausblick ermöglicht!
Über den großzügig angelegten Flur, der das Flair des ehemaligen Hotels wider spiegelt, gelangt zur Wohnung, die mit einer Wohnfläche von 65,30m² aufwartet. Der gut durchdachte Grundriss ermöglicht es, dass alle Räume getrennt voneinander betreten werden können. Vom Vorraum aus sind das große Wohnzimmer mit der räumlich durch eine Trennwand abgeteilten Küche erreichbar. Ein Zimmer, mit begehbarer Garderobe, das Bad, das separate WC sowie ein kleiner Abstellraum sind vom Vorraum aus erreichbar.
Das gesamte Bauwerk steht unter Denkmalschutz, jedoch die Wohnung kann nach eigenem Geschmack ausgestattet werden! Derzeit sind die Böden mit Fliesen versehen sowie im Flur und Bad, die Küche ist mit allen Geräten versehen, die Fenster sind 2-fach verglast, die Beheizung erfolgt über eine Gasetagenheizung und die Wärme wird mittels Fußbodenheizung abgegeben, Kabelanschluß und Gegensprechanlage sind vorhanden.
Ein Kellerabteil ist der Wohnung zugeordnet sowie der Garagenplatz, der mit 15.000,00 EUR mit berechnet wird.
Der gepflegte Allgemeingarten steht den Bewohnern zur Verfügung, wer jedoch noch mehr Natur erleben will, kann in den nahe gelegenen Kurpark spazieren oder ein entspannendes Bad im Thermalbad genießen!
Instandhaltungsfonds: ca. 228.000,00 EUR/per 31.12.2023
Instandhaltungsrücklage: 71,51 EUR
Betriebskosten (netto): 184,00 EUR
Umsatzsteuer (gesamt): 18,40 EUR
Betriebskosten (gesamt): 273,91 EUR
Kaufpreis: 190.000,00 EUR inkl. Garage
Provision: 6.840,00 EUR inkl. 20% USt.
Grunderwerbssteuer: 3,5%
Grundbuchseintragungsgebühr: 1,1%
Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters sowie Barauslagen für Beglaubigung und Stempelgebühren.
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.
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