Ein außergewöhnliches Objekt auf dem Wiener Immobilienmarkt steht zum Verkauf - eine kleine, sanierungsbedürftige Penthouse-Wohnung in einer erstklassigen Lage!
Die Wohnanlage befindet sich in der ruhigen und beliebten Großen Mohrengasse, eingebettet zwischen der Taborstraße und dem Nestroyplatz.
Dank ihrer hervorragenden Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz ist die Wohnung ein perfekter Ausgangspunkt für alle, die schnell und unkompliziert von A nach B gelangen möchten.
Die U-Bahn-Linie U1, die Straßenbahn-Linie 2 und die Autobus-Linie 5 A befinden sich in unmittelbarer Nähe.
Zu Fuß erreichen Sie den Verkehrsknotenpunkt Praterstern, von dem aus Sie eine Vielzahl an Verbindungen nutzen können.
In der Umgebung der Wohnung gibt es eine Fülle an Einkaufsmöglichkeiten. Der Praterstern bietet Ihnen eine hervorragende Nahversorgung, auch an Feiertagen können Sie hier Ihre Einkäufe erledigen.
Darüber hinaus befinden sich auch zahlreiche gastronomische Betriebe und trendige Bars in dem beliebten und Wohnviertel.
Die Auswahl an Freizeitaktivitäten sind ebenfalls einzigartig! Die Donauinsel, der Prater und der Augarten bieten unvergleichliche Möglichkeiten für Outdoor-Aktivitäten und Entspannung. Eine solch hohe Lebensqualität ist selbst in einer Stadt wie Wien nicht leicht zu finden!
Das Gebäude wurde 1958 erbaut und befindet sich in einem sehr guten Gesamtzustand. So wurden das Dach und die elektrischen Leitungen bereits erneuert und die Fassade gedämmt.
Die Penthouse-Wohnung befindet sich im 5. Stockwerk und erfordert eine umfassende Generalsanierung.
Mit einer Wohnfläche von ca. 59,10 m2 und einer Terrasse von ca. 16,16 m2 bietet die Wohnung viel Platz zur individuellen Gestaltung.
Ob Sie eine loft-ähnliche 2-Zimmerwohnung bevorzugen oder lieber eine gut durchdachte 3-Zimmer-Wohnung errichten möchten – wir beraten Sie gerne bei der Gestaltung Ihrer Traumwohnung!
Dieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend zum Kauf angeboten.
Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers und sind unsererseits ohne Gewähr.
Als Vermittlungshonorar gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Verordnung für Immobilienmakler des BM für Handel, Gewerbe und Industrie, BGBL. 297/1996. Für den Fall, dass es diesbezüglich zu einem entsprechenden Rechtsgeschäft kommt, verrechnen wir Ihnen eine Vermittlungsprovision von 3 Prozent der Kaufsumme zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Wir möchten noch darauf hinweisen, dass wir in einem wirtschaftlichen Naheverhältnis zur Verkäuferin stehen.
Infrastruktur / Entfernungen Gesundheit Arzt
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