Das anzumietende Objekt befindet sich in einer Jahrhundertwendeliegenschaft in der Margaretenstraße, zwischen Ramperstorffergasse und Zentagasse.
In nur wenigen Gehminuten sind die U4-Station Pilgramgasse sowie die Buslinien 12A und 59A zu erreichen.
Die 2-Zimmer-Wohnung befindet sich im sehr hohen 3. Stock (kein Lift), verfügt über ca. 62 m² und ist sowohl auf die Margaretenstraße sowie in den Innenhof ausgerichtet.
Über den Vorraum mit Fenster sind folgende Räume zentral zu begehen:
- das geräumige Wohnzimmer mit 25 qm
- das Badezimmer (Dusche, Waschbecken, Sprossenheizkörper, Waschmaschinenanschluss)
- das separate WC mit Fenster
- separater Küchenbereich mit Fenster (Richtung Innenhof)
- der Abstellraum
Das Schlafzimmer mit ca. 12,5 qm ist vom Wohnzimmer aus zu erreichen und ist ebenfalls nach Südosten auf die Margaretenstraße ausgerichtet.
Die moderne Einbauküche ist voll ausgestattet (Kühl-Gefrier-Kombi, Gas-Herd, Backofen).
Die Raumhöhe beträgt ca. 3 m.
Die Wohnräume sind mit Holzkastenfenstern, originalen Stil-Altbau-Türen und Parkettböden in Fischgrätoptik ausgestattet.
Der Mietbeginn ist ab sofort möglich.
Die Mietdauer ist auf 5 Jahre befristet.
Kosten für Strom sowie Heizung/Warmwasser (Gastherme) sind nicht im Mietpreis inkludiert.
Monatliche Gesamtmiete: EUR 842,58 (inkl. BK und 10 % USt)
Kaution: EUR 2.527,74
Provision: EUR 1.838,35 (inkl. 20 % USt)
Vertragserrichtungsgebühr (Hausverwaltung Otto Friedrich & Partner): EUR 240,-
Dieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend zur Miete angeboten.
Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen der Eigentümerin und sind unsererseits ohne Gewähr.
Als Vermittlungshonorar gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Verordnung für Immobilienmakler des BM für Handel, Gewerbe und Industrie, BGBL. 297/1996. Für den Fall, dass es diesbezüglich zu einem entsprechenden Rechtsgeschäft kommt, verrechnen wir Ihnen eine Vermittlungsprovision von 2 Bruttomonatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Wir möchten noch darauf hinweisen, dass wir in einem wirtschaftlichen Naheverhältnis zur Vermieterin stehen.
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach Aufklärung über die ab 1.12.2012 geltende generelle Vorlagepflicht, noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.
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