Exklusives Grundstück am Millionärshügel von Wiener Neustadt! Unverbaubarer Blick über die Stadt, bis hin zum Leithagebirge.
Vor allem Familien und Paare, welche von der Stadt auf´s Land ziehen wollen, sollten sich hier angesprochen fühlen.
Der Vorteil dieses Grundstückes ist, dass es bereits aufgeschlossen wurde und die Kosten an die Gemeinde bereits vom Eigentümer entrichtet worden sind.
Auf dem Grund sind die Anschlüsse für Strom, Wasser und Kanal vorhanden. Die Leitungen für Gas, Telefon und Kabel-TV liegen in der Straße.
Trotz der Höhenlage, ist der Baugrund zum Großteil eben. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Wohnträume in den Bauklassen I und II zu verwirklichen. Die erlaubte Bauhöhe beträgt 5 bis 8 Meter, maximal 40 % der Grundfläche sind verbaubar - also etwa 260m².
Genießen Sie den herrlichen Panoramablick und die Grünruhelage. Aufgrund der südöstlichen Ausrichtung scheint bis zum Abend hin die Sonne. Wohnen Sie in unmittelbarer Nachbarschaft von teils prominenten Persönlichkeiten aus Sport und Wirtschaft.
Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Besichtigungstermin unter 0676/ 362 7048 und überzeugen Sie sich von diesem einzigartigen Angebot.
Ich freue mich auf Ihren Anruf, Christian Schneider, Immosky Wien.
Schulen:
In Bad Fischau befindet sich ein Kindergarten und eine Volksschule.
Im 5 Kilometer entfernten Wiener Neustadt finden Sie alle relevanten Schultypen.
Einkaufsmöglichkeiten:
In Bad Fischau finden Sie einen Hofer und 4 weitere kleinere Nahversorger, einen Bäcker, eine Pizzeria und zwei Cafes bzw. Konditoreien.
In Wr. Neustadt stehen unzählige Einkaufsmöglichkeiten zur Verfügung. So verdoppelt z.B. das Shoppingcenter Fischapark Ende April 2014 seine Verkaufsfläche.
Öffentlicher Verkehr:
Die Buslinien 464, 7843 und 7845 bringen Sie nach Wiener Neustadt, in die umliegenden Gemeinden und zum Bahnhof Bad Fischau, den Sie aber auch zu Fuß in 15 Minuten erreichen können.
Die Autobahnanschlußstelle Wr. Neustadt erreichen Sie in weniger als 5 Minuten. Nach Wien sind es mit dem Auto ca. 30 Minuten (ca. 50 km).
Der Eigentuemer wurde aufgefordert, den Energieausweis vorzulegen.