Lager Nr. 1 im EG; das Wohnungseigentum wurde konsenslos zu einer Wohnung umgebaut, eine Umwidmung in eine Wohnung ist generell nicht möglich, da die notwendige Mindestgröße von 30 m² nicht gegeben ist; des Weiteren ist ein Kellerraum (2,10 m²) und ein Dachbodenanteil (6,75 m²) vorhanden, Bj. um 1898
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