Zur Vermietung gelangt eine Altbauwohnung in der Holochergasse, einer ruhigen Seitengasse der Hütteldorfer Straße im 15. Wiener Gemeindebezirk. Die Nahversorgung ist durch die Nähe zur Hütteldorfer Straße und zum Meiselmarkt bestens gegeben. Die Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz ist als sehr gut zu bewerten, so liegen die Straßenbahnlinie 49, die Buslinie 12A sowie die U3-Stationen Johnstraße und Schweglerstraße nur wenige Gehminuten entfernt.
Die ca. 71 m2 große Drei-Zimmer-Wohnung befindet sich im 1. Liftstock einer schönen Altbauliegenschaft.
Über den Vorraum gelangt man in das Kabinett mit ca. 11 m2, den Abstellraum, das separate WC sowie in den Küchenbereich mit Gasherd und Abwaschbecken. Des Weiteren verfügt die Wohnung über zwei Zimmer mit ca. 20 m2 sowie einen weiteren Vorraum und ein Badezimmer mit Badewanne, Handwaschbecken und Waschmaschinenanschluss.
Derzeit ist die Wohnung noch bewohnt, eine Besichtigung ist aber ab sofort möglich. Auf Wunsch können einige Möbel übernommen werden (Bett, Kühlschrank, etc.).
Das Mietverhältnis ist unbefristet. Der Mietbeginn ist ab 1. Februar 2016 möglich.
Die Kosten für Strom, Heizung (Gasetagenheizung) und Warmwasser sind im Mietpreis nicht inkludiert.
Gesamtmiete: EUR 809,16 (inkl. Betriebskosten, Lift und 10% USt)
Kaution: EUR 2.427,-
Provision: EUR 1.765,70 (inkl. 20% USt)
Vergebührung des Mietvertrages: EUR 292,80
Vertragserrichtungskosten: EUR 240,00
Dieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend zur Miete angeboten.
Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers und sind unsererseits ohne Gewähr.
Als Vermittlungshonorar gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Verordnung für Immobilienmakler des BM für Handel, Gewerbe und Industrie, BGBL. 297/1996. Für den Fall, dass es diesbezüglich zu einem entsprechenden Rechtsgeschäft kommt, verrechnen wir Ihnen eine Vermittlungsprovision von 2 Bruttomonatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Wir möchten noch darauf hinweisen, dass wir in einem wirtschaftlichen Naheverhältnis zur Vermieterin stehen.
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach Aufklärung über die ab 1.12.2012 geltende generelle Vorlagepflicht, noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.
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