Die Liegenschaft befindet sich in der Tivoligasse, nur wenige Gehminuten von der Meidlinger Hauptstraße bzw. der Schönbrunner Straße entfernt. Die Nahversorgung ist durch diverse Geschäfte aller Art in Gehminuten bestens gegeben. Die Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz (U4 Meidlinger Hauptstraße, U6 Niederhofstraße, Autobuslinien 9A und 63A) ist ebenso als sehr gut zu bewerten. Auch ist das Naherholungsgebiet Schönbrunn ist in etwa 7 Gehminuten schnell erreichbar.
Die zu vermietende Wohnung befindet sich im dritten Liftstock (Halbstocklift) eines wunderschönen Jahrhundertwendehaus mit gegliederter Fassade und Backsteinelementen, welches sich in sehr gutem Gesamtzustand befindet. So wurde bereits das Dachgeschoß ausgebaut sowie ein Personenlift errichtet.
Die Zwei-Zimmer-Wohnung ist ein Erstbezug nach Generalsanierung, hat ca. 47 m2 und verfügt über ein Wohnzimmer mit ca. 24 m2 und herrlichem Blick in den schön begrünten Garten, ein Schlafzimmer, ein Badezimmer mit Dusche, ein separates WC sowie eine neue, voll ausgestattete Küche (Kühl-Gefrier-Kombination, Geschirrspüler, E-Herd und Dunstabzug) mit matt weißen Fronten und Arbeitsplatte in anthrazit im Vorraum.
Das Mietverhältnis ist befristet. Der Mietbeginn ist ab sofort möglich.
Die Kosten für Heizung/Warmwasser sowie Strom sind nicht im Mietpreis inkludiert.
Monatliche Gesamtmiete: € 690,00 (inkl. 10 % USt, BK und Lift)
Kaution: € 2.070,00
Provision: € 1.505,45 (inkl. 20 % USt)
Vergebührung des Mietvertrages: € 248,40
Vertragserrichtungsgebühren: € 240,00
Dieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend zur Miete angeboten.
Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers und sind unsererseits ohne Gewähr.
Als Vermittlungshonorar gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Verordnung für Immobilienmakler des BM für Handel, Gewerbe und Industrie, BGBL. 297/1996. Für den Fall, dass es diesbezüglich zu einem entsprechenden Rechtsgeschäft kommt, verrechnen wir Ihnen eine Vermittlungsprovision von 2 Bruttomonatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach Aufklärung über die ab 1.12.2012 geltende generelle Vorlagepflicht, noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.
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