Zur Vermietung gelangt eine 3-Zimmer-Wohnung in einer 1961 erbauten Liegenschaft in der Heinestraße zwischen Augarten und Praterstern.
In nur wenigen Gehminuten erreichen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel U2 Taborstraße sowie die Straßenbahnlinien 2 (Station Taborstraße/Heinestraße) und 5 (Station Mühlfeldgasse).
Die Nahversorgung ist durch diverse Supermärkte und Drogerien (Lidl, Penny, Billa, Bipa) in unmittelbarer Umgebung sowie Apotheken, Bäckereien und Restaurants auf der Taborstraße bestens gewährleistet.
Das Objekt verfügt über eine Wohnfläche von ca. 104 m2 und befindet sich im 5. Liftstock.
Über den gefliesten Vorraum mit Schrankverbau sind der südwestlich auf die Heinestraße orientierte Wohnraum mit ca. 40 m2, die großzügige, geflieste Küche mit gepflegter Einbauküche (Kühl- und Gefrierschrank, Geschirrspüler, E-Herd, Backofen) und Abstellraum sowie das Badezimmer mit Dusche und Handwaschbecken und das separate WC zu begehen. Des Weiteren verfügt das Objekt über ein hofseitiges Schlafzimmer mit ca. 15 m2 und ein daran angrenzendes Kabinett mit ca. 10 m2. Die Raumhöhen betragen ca. 2,67 m.
In Absprache mit dem Vermieter kann die Raumaufteilung verändert werden (zB Teilung des geräumigen Wohnbereichs in zwei Zimmer oder Umgestaltung zu einer Wohnküche).
Die Wohnung bietet straßen- und hofseitigen Weitblick und ist mit Parkettböden sowie Außenjalousien ausgestattet!
Das Objekt ist teilmöbliert (u.a. Schrankwand im Hauptraum, Schrankverbau im Vorzimmer, voll ausgestattete Einbauküche mit Tisch).
Der Mietbeginn ist ab sofort möglich.
Das Mietverhältnis ist befristet (Dauer nach Vereinbarung).
Die Kosten für Strom- und Gas sind nicht inkludiert.
Monatliche Gesamtmiete: EUR 1.240,- (inkl. BK, Lift und 10 % USt)
Kaution: EUR 3.720,-
Provision: EUR 2.705,45 inkl. 20 % USt
Die Vergebührung des Mietvertrages geht zu Lasten des Mieters.
Dieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend zur Miete angeboten.
Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers und sind unsererseits ohne Gewähr.
Als Vermittlungshonorar gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Verordnung für Immobilienmakler des BM für Handel, Gewerbe und Industrie, BGBL. 297/1996. Für den Fall, dass es diesbezüglich zu einem entsprechenden Rechtsgeschäft kommt, verrechnen wir Ihnen eine Vermittlungsprovision von 2 Bruttomonatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Wir möchten noch darauf hinweisen, dass wir in einem wirtschaftlichen Naheverhältnis zum Vermieter stehen.
|