Das Haus „Hofstattgasse“ ist mit seinen Türmen und Figuren dem Schloss Neuschwanstein des Bayern-Königs Ludwig II. nachempfunden und wurde in exklusiver Lage mitten in Währing im Jahre 1904 von Architekt und Baumeister Johann Evangelist Hattey erbaut. 2014 wird die Liegenschaft unter großer Bedachtnahme auf die einzigartige Substanz aufwändig revitalisiert.
Die Nahversorgung ist durch die Nähe zur Währinger Straße fußläufig bestens gewährleistet. Die Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz ist ebenfalls als gut zu bewerten. Die Straßenbahnlinien 40 und 41 Station Aumannplatz sind in ca. 2 Minuten fußläufig erreichbar. Die U6 Währinger Straße-Volksoper (ca. 8 min) sowie die Buslinie 40 A Währinger Straße-Volksoper (ca. 8 min) befinden sich ebenfalls in angenehmer Gehdistanz.
Alle bestandsfreien Wohnungen (12 Einheiten von ca. 100 m2 bis ca. 185 m2) gelangen im Ist-Zustand zum Verkauf. Im Zuge der Haussanierung werden im großzügigen Innenhof auf Kosten der Verkäuferin Balkone errichtet. Auf Wunsch können die einzelnen Wohnungen auch saniert übergeben werden. Gerne beraten wir Sie diesbezüglich.
Der üppig begrünte Garten wird ebenfalls neu gestaltet, sodass die wunderbaren Stilelemente und der Brunnen wieder in neuem Licht erstrahlen und der neuen Eigentümergemeinschaft als Ort der Ruhe und Erholung dienen wird.
Bei diesem Altbau-Juwel handelt es sich um eine absolute Rarität am Wiener Wohnungsmarkt. Nutzen Sie diese einzigartige Gelegenheit und überzeugen Sie sich von der Besonderheit dieser Immobilie im Rahmen einer Besichtigung!
Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers und sind unsererseits ohne Gewähr.
Als Vermittlungshonorar gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Verordnung für Immobilienmakler des BM für Handel, Gewerbe und Industrie, BGBL. 297/1996. Für den Fall, dass es diesbezüglich zu einem entsprechenden Rechtsgeschäft kommt, verrechnen wir Ihnen eine Vermittlungsprovision von 3 Prozent der Kaufsumme zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Wir möchten noch darauf hinweisen, dass wir in einem wirtschaftlichen Naheverhältnis zur Verkäuferin stehen.
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach Aufklärung über die ab 1.12.2012 geltende generelle Vorlagepflicht, noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.
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