Die Liegenschaft befindet sich in der Wimbergergasse zwischen der Burggasse und Westbahnstraße gelegen. Die Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz ist mit der Linie U6 (Station Burggasse/Stadthalle und Thaliastraße jeweils ca. 3 Gehminuten) und Straßenbahnlinie 5 in weniger als 1 Gehminute bestens gegeben. Die umliegenden Nahversorgungsmöglichkeiten sind ebenfalls als gut zu bewerten.
Bei der Liegenschaft handelt es sich um eine Jahrhundertwendeliegenschaft mit gegliederter Fassade, welche sich in gutem Gesamtzustand befindet. So sind zum Beispiel auch die originalen Stilelemente im Treppenhaus noch gut erhalten.
Die verkaufsgegenständliche Wohnung wurde im Zuge des Dachausbaus im Jahr 2002 als Maisonette errichtet und befindet sich im 5. Liftstock (ein Halbstock muss zu Fuß überwunden werden) und besticht nicht zuletzt durch ihre gute Raumaufteilung sowie Ost-West-Ausrichtung, wodurch sie durchwegs lichtdurchflutet ist.
Auf der unteren Ebene befindet sich das ca. 32 m2 große Wohn-Ess-Ensemble mit voll ausgestatteter Wohnküche sowie das Badezimmer mit WC und Dusche. Über die Holztreppe gelangt man auf die obere Ebene. Aug dieser sind die drei Schlafzimmer, das Badezimmer mit Wanne und WC sowie der Ausstieg auf die Dachterrasse zentral begehbar.
Von der Dachterrasse im Ausmaß von ca. 25m2 genießt man einen herrlichen Rundumblick über Wien.
Die Wohnung befindet sich in gutem Zustand und kann sofort vermietet werden. Bei einer konservativ veranschlagten Nettomiete von EUR 9,-/m2 ergibt sich beim veranschlagten Kaufpreis bereits eine Rendite von 2,8 %.
Als Vermittlungshonorar gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Verordnung für Immobilienmakler des BM für Handel, Gewerbe und Industrie, BGBL. 297/1996. Für den Fall, dass es diesbezüglich zu einem entsprechenden Rechtsgeschäft kommt, verrechnen wir Ihnen eine Vermittlungsprovision von 3 Prozent der Kaufsumme zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Wir möchten noch darauf hinweisen, dass wir in einem wirtschaftlichen Naheverhältnis zur Verkäuferin stehen.
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach Aufklärung über die ab 1.12.2012 geltende generelle Vorlagepflicht, noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.
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