Das Projekt
Das klassische Gründerzeit-Eckhaus aus 1899 wurde soeben unter großer Bedachtnahme auf die originalen Stilelemente einer aufwändigen Sanierung unterzogen. So wurden alle Steigleitungen (Wasser, Strom und Gas) erneuert, die schön gegliederte Fassade neu gestaltet sowie das Stiegenhaus neu ausgemalt. Im Zuge des in Kürze erfolgenden Dach-Ausbaus wird noch ein Personenlift errichtet. Des Weiteren wurden auf Kosten der Verkäuferin hofseitig Balkone errichtet. Dieses stilvolle Eckhaus umfasst neben dem Erdgeschoß, 4 Regelgeschosse und das zukünftig ausgebaute Dachgeschoß.
Die Lage
Die Liegenschaft befindet sich in der Hafengasse/Ecke Rennweg und somit in einer beliebtesten Wohngegend des 3. Wiener Gemeindebezirks. Die Nahversorgung ist durch die Nähe zum Rennwegcenter (ca. 2 Gehminuten) sowie zum Einkaufszentrum Galleria auf der Landstraßer Hauptstraße (ca. 10 Gehminuten) bestens gegeben.
Ebenso ist die öffentliche Anbindung ist als gut zu bewerten. So befinden sich die Straßenbahnlinie 71 sowie die Autobuslinie 77A unmittelbar um die Ecke. Der ebenfalls nahe gelegene Bahnhof Wien Rennweg verfügt über S-Bahn-Anschlüsse der Linien S1, S2, S3, S4, S7 und S80.
Als Naherholungsgebiete stehen der Schweizergarten sowie der weitläufige Belvedere-Garten zur Verfügung.
Top 13
Die teilsanierte 3-Zimmer-Wohnung befindet sich im 3. Stock und verfügt über ca. 81 qm. Über den Vorraum sind der hofseitige Balkon mit ca. 4 qm, der hofseitige Küchenbereich sowie das Badezimmer mit Wanne und Dusche, das separate WC und der Wohnraum zu begehen. An das Wohnzimmer angrenzend befinden sich ein Schlafzimmer und ein Kabinett (beides Richtung Rennweg ausgerichtet).
Die Vertragserrichtung und Treuhandabwicklung ist gebunden an die Kanzlei Dr. Antenreiter & Mag. Schreiber in 1010 Wien, Schottenring 16.
Die Kosten hierfür betragen 1,5 % vom Kaufpreis + 20 % USt zzgl. Barauslagen.
Dieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend zum Kauf angeboten.
Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers und sind unsererseits ohne Gewähr.
Als Vermittlungshonorar gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Verordnung für Immobilienmakler des BM für Handel, Gewerbe und Industrie, BGBL. 297/1996. Für den Fall, dass es diesbezüglich zu einem entsprechenden Rechtsgeschäft kommt, verrechnen wir Ihnen eine Vermittlungsprovision von 3 Prozent der Kaufsumme zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Wir möchten noch darauf hinweisen, dass wir in einem wirtschaftlichen Naheverhältnis zur Verkäuferin stehen.
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