Die Liegenschaft aus 1930 befindet sich in der Wattgasse im sechzehnten Wiener Gemeindebezirk zwischen Thaliastraße und Hernalser Hauptstraße. Das Haus mit teilweise geschäftlicher Nutzung umfasst Kellergeschoß, Erdgeschoß, drei Obergeschoße sowie den bereits ausgebauten Dachboden.
Die Immobilie weist einen guten Erhaltungszustand auf. So verfügt die Liegenschaft bereits über einen Personenlift und die Steigleitungen befinden sich in ordnungsgemäßen Zustand.
Die Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz (U3 Ottakring ca. 8 Gehminuten entfernt; Straßenbahnlinien 2, 9, 43, 44) ist als gut zu bewerten. Auch die Nahversorgung ist bestens gewährleistet.
Insgesamt stehen 716,02 m2 im Haus zum Verkauf (Gesamtnutzfläche 866,26m2). Dies entspricht einem Anteil von ca. 82% an der Gesamtfläche. Diese gliedert sich in drei Wohnungen sowie zwei Gewerbeflächen (Büro-Widmung). Davon sind vier Einheiten (drei Wohnungen, eine Gewerbefläche) mit insgesamt 403,21 m2 bestandsfrei.
Die bestandsfreien Einheiten können mit überschaubarem Kapitalaufwand in einen vermietungsfähigen Zustand gebracht werden. Unter der konservativen Annahme, dass die Einheiten dann durchschnittlich um € 8,5/m2 vermietet werden können, ergibt sich auf Basis des gewünschten Kaufpreises eine Rendite von ca. 6,8%.
Bie näherem Interesse übermitteln wir Ihnen gerne ausführliche Verkaufsunterlagen!
Dieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend zum Kauf angeboten. Als Vermittlungshonorar gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Verordnung für Immobilienmakler des BM für Handel, Gewerbe und Industrie, BGBL. 297/1996. Für den Fall, dass es diesbezüglich zu einem entsprechenden Rechtsgeschäft kommt, verrechnen wir Ihnen eine Vermittlungsprovision von 3 Prozent der Kaufsumme zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wir möchten noch darauf hinweisen, dass wir in einem wirtschaftlichen Naheverhältnis zur Verkäuferin stehen.
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach Aufklärung über die ab 1.12.2012 geltende generelle Vorlagepflicht, noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.
|