Zur Miete gelangt ein Reihenhaus in gekuppelter Bauweise in einer im Jahr 1995 errichteten Anlage in der Endresstraße, zwischen Maurer Hauptplatz und Schloßgartenstraße.
Die Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz ist mit den Autobuslinien 60A, 56A und 56B (Station Valentingasse unmittelbar vor der Liegenschaft) sowie der Straßenbahnlinie 60 (Station Maurer Hauptplatz in ca. 3 Gehminuten) bestens gegeben. Neben einer Vielzahl an typischen Wiener Stadt-Heurigen, sind auch die umliegenden Nahversorgungsmöglichkeiten als sehr gut zu bewerten.
Das Haus bietet ca. 68 m2 Wohnfläche auf zwei Ebenen und befindet sich von der Straße versetzt hinter dem ersten Gebäudetrakt in der Mitte des Grundstücks und garantiert dadurch absolute Grünruhelage.
Vom Vorraum aus gelangt man in die Wohnküche mit ca. 37 m2, von der auch die Terrasse und der Eigengarten mit ca. 30 m2 zu begehen sind.
Über die Holztreppe gelangt man in den oberen Bereich, welcher das Schlafzimmer mit ca. 19 m2 sowie das separate WC und das Badezimmer (ca. 4 m2) mit Wanne, Waschmaschinenanschluss und Fenster beherbergt. Der Vorraum auf der 2. Ebene sowie das Schlafzimmer sind mit blauem Teppichboden ausgestattet.
Alle Wände wurden frisch ausgemalt. Die Montage einer neuen Küchenzeile wird im Mai erfolgen.
Dem Objekt ist ein Kellerabteil zugeordnet.
Des Weiteren kann auf Wunsch ein Stellplatz in der hauseigenen Tiefgarage um EUR 90,- brutto im Monat angemietet werden.
Der Mietbeginn ist ab sofort möglich.
Das Mietverhältnis ist auf 10 Jahre befristet.
Monatliche Gesamtmiete: 1.045,43 (inkl. BK und 10 % USt)
Die Kosten für Strom, Heizung und Warmwasser (Gasetagenheizung) sind im Mietpreis nicht inkludiert.
Kaution: EUR 3.136,29
Provision: EUR 2.280,94 (inkl. 20 % USt)
Vergebührung an das Finanzamt: EUR 377,86
Errichtung des Mietvertrages (Hausverwaltung Otto Friedrich & Partner): EUR 240,-
Dieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend zur Miete angeboten.
Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers und sind unsererseits ohne Gewähr.
Als Vermittlungshonorar gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Verordnung für Immobilienmakler des BM für Handel, Gewerbe und Industrie, BGBL. 297/1996. Für den Fall, dass es diesbezüglich zu einem entsprechenden Rechtsgeschäft kommt, verrechnen wir Ihnen eine Vermittlungsprovision von 3 Bruttomonatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Wir möchten noch darauf hinweisen, dass wir in einem wirtschaftlichen Naheverhältnis zur Vermieterin stehen.
|