Das Einfamilienhaus liegt in einer sehr ruhigen Sackgasse und ist vom Rathausplatz ca. 5-10 Minuten (zu Fuß) entfernt.
Es wurde in Ziegelmassivbauweise 1967/1968 errichtet.
Je nach persönlichen Anspruch sind gewisse Adaptierungsarbeiten für einen zeitgemäßen Standard erforderlich.
Das Gesamtgrundstück umfasst ca. 770m².
Der Auftraggeber wurde über die Informationspflicht gemäß § 3 EAVG 2012 aufgeklärt und zur Bekanntgabe der beiden Werte
„Heizwärmebedarf und Gesamtenergieeffizienz-Faktor"
beziehungsweise zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert, und ist dieser Aufforderung jedoch bis dato nicht nachgekommen.