Zum Verkauf gelangt ein Wochenendhaus mit direktem Seezugang!
Dieses idyllische Grundstück befindet sich in Breitensee, bei Marchegg, eine knappe Autostunde östlich von Wien entfernt.
In einem Erholungsgebiet in ländlicher Umgebung, im sogenannten Feriendorf See, wurden entlang des Seeufers Wochenend- und Einfamilienhäuser errichtet.
Lage/Infrastruktur:
Breitensee gehört zur kultur- und geschichtsträchtigen Stadtgemeinde Marchegg und liegt somit im Weinviertel.
Nahversorger in direkter Umgebung, Infrastruktureinrichtungen wie Schulen, Kindergarten, Ärzte und Geschäfte des täglichen Bedarfs sind in Marchegg vorhanden Bahnhof mit zahlreichen Verbindungen nach und von Wien, sowie auch nach Bratislava, fußläufig erreichbar. Darüber hinaus täglich mehrmalige Verbindungen mit Autobus nach Marchegg Individualverkehr durch gute Anbindung sehr gut (A 23, bzw. A 22, B 49 und L 5)
Liegenschaft/Grundstück:
Das verkaufsgegenständliche Grundstück weist eine Gesamtfläche von ca. 753 m2 auf, davon entfallen ca. 320 m2 auf den Seeanteil. Die Kubatur beträgt ca. 16 Meter Breite und ca. 47 Meter Länge.
Das Wohnhaus wurde 1980 errichtet und befindet sich in einem dem Alter entsprechenden Abnützungsgrad entsprechenden guten Zustand. Die Innenausstattung ist einfach und sollte daher diversen Adaptierungsmaßnahmen unterzogen werden. Das Wohnhaus ist nicht unterkellert und weist eine Wohnnutzfläche von ca. 43 m2 auf.
Fazit:
Das Wochenendhaus, bzw. der Seegrund, hat durchaus Potential zu einer Ruheoase gestaltet zu werden und vermittelt einem das Gefühl direkt am Wasser zu wohnen! Gerne senden wir bei Interesse weiterführende Informationen zu, bzw. stehen wir für eine unverbindliche Besichtigung gerne zu Ihrer Verfügung!
Der Verkauf der Liegenschaft erfolgt aus einer Verlassenschaft!
Dieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend zum Kauf angeboten. Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers und sind unsererseits ohne Gewähr.
Als Vermittlungshonorar gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Verordnung für Immobilienmakler des BM für Handel, Gewerbe und Industrie, BGBL. 297/1996. Für den Fall, dass es diesbezüglich zu einem entsprechenden Rechtsgeschäft kommt, verrechnen wir Ihnen eine Vermittlungsprovision von 3 Prozent der Kaufsumme zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wir möchten noch darauf hinweisen, dass wir in einem wirtschaftlichen Naheverhältnis zur Verkäuferin stehen.
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