Zum Verkauf gelangt ein ebenes, ruhig gelegenes Baugrundstück für ein Einfamilienhaus oder Reihenhäuser in verkehrsarmer Lage von St. Pölten-Spratzern im Bereich zwischen Mariazeller Straße und Spratzerner Hauptstrasse, etwa 500m südlich von der A1.
Widmung: Bauland Wohngebiet, Bauklasse I und II, 35% bebaubar, offene Bauweise.
Achtung: Bieterverfahren! Das Mindestgebot wurde bereits vom Verkäufer festgelegt und beträgt € 150.000,-
Beim Bieterverfahren handelt es sich um keine Versteigerung oder Auktion, es gibt insbesondere keinen Zuschlag. Es ermöglicht mehreren Interessenten - zu gleichen Bedingungen - verbindliche Angebote zu legen, über die Annahme entscheidet der Verkäufer. Der Verkäufer behält sich vor ein Höchstgebot ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. einem anderen Bieter den Vortritt zu geben.
Über weitere Details informieren wir Sie gerne persönlich.
Bei dem angegebenen Kaufpreis handelt es sich um das Mindestgebot.
Die Provision beträgt 3% zuz. 20% USt. vom endgültigen Kaufpreis.
KONTAKT: 0676 5150000 - Herr Kuttenberger
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer nur Anfragen mit vollständiger Anschrift und Telefonnummer beantworten können!
Hinweise:
Energieausweis: Ein Energieausweis gem. EAVG wurde uns vom Verkäufer/ Vermieter/Verpächter nach Aufklärung über die generelle Vorlagepflicht ab dem 01.12.2012 noch nicht vorgelegt. Im Falle der Nichtvorlage gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir weisen auf unsere Eigenschaft als Doppelmakler und auf ein wirtschaftliches Naheverhältnis zum Abgeber hin. Objektbesichtigungen erfolgen ausnahmslos auf eigene Gefahr, im Schadensfall wird von uns keine Haftung übernommen. Es wird festgehalten, dass Ihnen dieses Anbot erstmals durch Kuttenberger Immobilien bekannt gemacht wurde. Das Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Bei Kauf, Miete oder ein zweckgleichwertiges Geschäft dieses Objekt oder andere Objekte des Verkäufers (auch durch Interessensgemeinschaften) betreffend sowie bei Weitergabe der Informationen an Dritte besteht Provisionspflicht nach den Richtlinien und Honorarsätzen laut Immobilienmaklerverordnung! Insbesondere gelten die Bestimmungen § 10 und § 15 der IMV - 297/1996 + 2010/58 BGBI. vereinbart. Sollte Ihnen diese Geschäftsgelegenheit bereits bekannt gewesen sein, so ersuchen wir um Ihre schriftliche Nachricht innerhalb von 5 Werktagen, andernfalls gilt diese Provisionsregelung als vereinbart. Alle Angaben beruhen auf Auskünften des Auftraggebers und sind ohne Gewähr. Im Übrigen gelten neben unseren AGB, welche auf unserer Homepage abrufbar sind, auch die beiliegenden Kauf und Nebenkosten.