Zum Verkauf gelangt ein ruhig gelegenes Grundstück im 14. Bezirk am Wolfersberg im Ausmaß von ca. 451 m2.
Bei der angebotenen Liegenschaft handelt es sich um ein sonniges Hanggrundstück (ostseitig ausgerichtet) auf welchem sich derzeit ein abrissfähiges Althaus (ca. 100 m² WFL) befindet. Natürlich besteht auch die Möglichkeit das Altobjekt zu sanieren/erweitern, jedoch besteht aktuell kein Baukonsens (!!!)
Das Grundstück liegt inmitten einer ruhigen Einfamilienhaussiedlung mit nettem Grünblick. Ein KFZ-Stellplatz kann im Garten eingerichtet werden.
Autobus-Anschluß (49A, 50B als Anschluss nach Hütteldorf - U4 und S-Bahn) in Gehweite.
Flächenwidmung: W I 6,5m, offene/gekuppelte Bauweise.
Strom und Wasser am Grund.
Die Kaufpreisvorstellung für die Liegenschaft liegt bei € 359.000,-
KONTAKT: 0664 1019040 - Herr Kalantarow
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer nur Anfragen mit vollständiger Anschrift und Telefonnummer beantworten können!
Hinweise:
Energieausweis: Ein Energieausweis gem. EAVG wurde uns vom Verkäufer/ Vermieter/Verpächter nach Aufklärung über die generelle Vorlagepflicht ab dem 01.12.2012 noch nicht vorgelegt. Im Falle der Nichtvorlage gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir weisen auf unsere Eigenschaft als Doppelmakler und auf ein wirtschaftliches Naheverhältnis zum Abgeber hin. Objektbesichtigungen erfolgen ausnahmslos auf eigene Gefahr, im Schadensfall wird von uns keine Haftung übernommen. Es wird festgehalten, dass Ihnen dieses Anbot erstmals durch Kuttenberger Immobilien bekannt gemacht wurde. Das Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Bei Kauf, Miete oder ein zweckgleichwertiges Geschäft dieses Objekt oder andere Objekte des Verkäufers (auch durch Interessensgemeinschaften) betreffend sowie bei Weitergabe der Informationen an Dritte besteht Provisionspflicht nach den Richtlinien und Honorarsätzen laut Immobilienmaklerverordnung! Insbesondere gelten die Bestimmungen § 10 und § 15 der IMV - 297/1996 + 2010/58 BGBI. vereinbart. Sollte Ihnen diese Geschäftsgelegenheit bereits bekannt gewesen sein, so ersuchen wir um Ihre schriftliche Nachricht innerhalb von 5 Werktagen, andernfalls gilt diese Provisionsregelung als vereinbart. Alle Angaben beruhen auf Auskünften des Auftraggebers und sind ohne Gewähr. Im Übrigen gelten neben unseren AGB, welche auf unserer Homepage abrufbar sind, auch die beiliegenden Kauf und Nebenkosten.