Kleines Imbißlokal mit 8 Verabreichungsplätzen als "Freies Gewerbe" zu Betreiben.
Fertig eingerichtet und Betriebsbereit
Durch eine Ablöse reduziert sich die Hauptmiete
Der Auftraggeber wurde über die Informationspflicht gemäß § 3 EAVG 2012 aufgeklärt und zur Bekanntgabe der beiden Werte
„Heizwärmebedarf und Gesamtenergieeffizienz-Faktor"
beziehungsweise zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert, und ist dieser Aufforderung jedoch bis dato nicht nachgekommen, bzw. hat den in Auftrag gegeben.