Das anzumietende Objekt befindet sich im Erdgeschoß eines wunderschönen Jahrhundertwendehauses in der Albertgasse.
Die Lage zeichnet sich durch ihre unmittelbare Nähe zur Josefstädter Straße sowie der Lerchenfelder Straße aus.
In direkter Nachbarschaft befinden sich derzeit ein Frisörsalon, eine Cupcake-Bäckerei mit kleinem Café sowie eine Comic-Galerie, das Bundesgymnasium Albertgasse und die Erste Bank.
Öffentliche Verkehrsanbindung:
- Straßenbahnlinien 2 und 5 in der Josefstädter Straße
- Straßenbahnlinie 46 in der Lerchenfelder Straße
- U6 Josefstädter Straße
Das Lokal verfügt über 3 Räume mit insgesamt ca. 64 qm. Der Grundriss gliedert sich wie folgt:
- straßenseitiger Eingang mit einer Auslage in den ersten Raum (ca. 22 qm, Raumhöhe: ca. 3,50 m)
- mittlerer Raum mit Zugang zum Stiegenhaus und dem Gang-WC (ca. 23 qm, Raumhöhe: ca. 3,40)
- hinterer Raum mit Fenster zum Innenhof (ca. 16 qm, Raumhöhe: 2,70 m)
Das Mietverhältnis ist unbefristet.
Der Mietbeginnn ist ab sofort möglich.
Die Kosten für Strom, Gas und Warmwasser sind nicht im Mietpreis inkludiert.
Monatliche Gesamtmiete: EUR 1.038,24 (inkl. BK und 20 % USt)
Kaution: EUR 3.114,-
Provision: EUR 2.595,60 zzgl. 20 % USt (EUR 3.114,72 brutto)
Vertragserrichtungsgebühr: EUR 240,-
Die Vergebührung des Mietvertrages an das Finanzamt geht zu Lasten des Mieters.
Dieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend zur Miete angeboten.Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers und sind unsererseits ohne Gewähr. Als Vermittlungshonorar gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Verordnung für Immobilienmakler des BM für Handel, Gewerbe und Industrie, BGBL. 297/1996. Für den Fall, dass es diesbezüglich zu einem entsprechenden Rechtsgeschäft kommt, verrechnen wir Ihnen eine Vermittlungsprovision von 3 Bruttomonatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wir möchten noch darauf hinweisen, dass wir in einem wirtschaftlichen Naheverhältnis zur Vermieterin stehen.
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach Aufklärung über die ab 1.12.2012 geltende generelle Vorlagepflicht, noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.
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