Imbißstand mit großem Parkplatz in Zentrumsnähe
mit aufrechter Betriebsanlagen Genehmigung
an einer sehr gut frequentierten Durchzugsstraße.
Es ergeben sich hier Möglichkeiten wie z.B. für einen Auothandel, Verkaufsstand, oder andere Branchen.
Durch die stark frequentierten Durchzugsstraße hat der Standort einen sehr hohen "Werbe Wiedererkennungswert!"
Der Auftraggeber wurde über die Informationspflicht gemäß § 3 EAVG 2012 aufgeklärt und zur Bekanntgabe der beiden Werte
„Heizwärmebedarf und Gesamtenergieeffizienz-Faktor"
beziehungsweise zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert, sind diese Werte nicht eingetragen, so wurde der Aufforderung bis dato nicht nachgekommen, bzw. wurde bereits in Auftrag gegeben.