In einem hochwertig und komplett sanierten Haus in der Brotfabrik Wien gelangt ein Loft als ERSTBEZUG zur Vermietung.
In der Brotfabrik Wien wurde den sogenannten „creative industries“ ein ganzer Loft-Stadtteil zur Verfügung gestellt. Es gibt Ateliers, Galerien, Büros, Gastronomie und Veranstaltungsräume. Zu den Eigentümern und Mietern zählen zahlreiche namhafte Agenturen, Künstler, Galerien, Privatschulen und Büros im Kreativbereich.
Das Loft verfügt über einen gehobenen Standard inkl. hochwertigem Estrichboden, Fussbodenheizung, Bodensteckdosen samt EDV Leerverrohrung, 2 je ca. 20m² große Loggien, große Panorama-Aluminium-Fenster inkl. Außenjalousien auf der Südseite. Eine Teeküche, 2 getrennte WC's sowie ein Archivraum sind vorhanden. Die im Plan eingezeichneten Glastrennwände (Büro & Meeting) sind noch zu besprechen. Ebenso eine etwaige Klimaanlage.
Das Loft ist mittels Lift barrierefrei zugänglich.
Der Innenausbau des Lofts hat soeben begonnen und wird vorraussichtlich bis Anfang 2018 fertiggestellt sein.
1 PKW Stellplatz ist direkt im angrezenden Hof für das Loft reserviert. Die Konditionen hierfür sind noch zu verhandeln.
Sollten weitere Stellplätze gewünscht sein, prüfen wir gerne die Verfügbarkeit.
Öffentliche Verkehrsmittel: U1 Reumannplatz (ca. 10min zu Fuss), Straßenbahn 6 (ca. 2min zu Fuss oder 2 Stationen bis U1 Reumannplatz), U3 Enkplatz (4 Stationen mit der Straßenbahn 6). Eine neue Haltestelle der Straßenbahnlinie D, wird soeben in der nahe gelegenen Gudrunstraße eröffnet.
Befristete Vermietung. Dauer noch zu verhandeln. Verlängerung möglich. Langfristige Mieter erwünscht!
Kaution in Bar oder mittels Bankgarantie möglich.
Für Fragen und Besichtigungen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.
Wir ersuchen Sie, bereits in Ihrer Anfrage Ihre vollständigen Kontaktdaten (Adresse, Mail, Telefon) anzugeben, damit wir Ihre Anfrage rascher bearbeiten können. Aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Abgeber sind wir verpflichtet, vor Bekanntgabe der Adresse diese Daten aufzunehmen und ersuchen um Ihr Verständnis.
Der guten Ordnung halber halten wir fest, dass, sofern im Angebot nicht anders vermerkt, bei erfolgreichem Vertragsabschluss eine Provision anfällt, die den in der Immobilienmaklerverordnung BGBI. 262 und 297/1996 festgelegten Provisionssätzen entspricht. Diese Provisionspflicht besteht auch dann, wenn Sie die Ihnen überlassenen Informationen an Dritte weitergeben.
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