Zur Vermietung gelangen Büroräumlichkeiten in einer 1956 erbauten Liegenschaft in der Heinestraße zwischen Augarten und Praterstern.
In nur wenigen Gehminuten erreichen Sie die öffentliche Verkehrsmittel U2 Taborstraße sowie die Straßenbahnlinien 2 (Station Taborstraße/Heinestraße) und 5 (Station Mühlfeldgasse).
Das Objekt verfügt über eine Nutzfläche von ca. 104 m2 und befindet sich im 5. Liftstock.
Über den gefliesten Vorraum mit Schrankverbau sind der südwestlich auf die Heinestraße orientierte Hauptraum mit ca. 40 m2, die großzügige, geflieste Küche mit gepflegter Einbauküche und Abstellraum sowie das Badezimmer mit Dusche und Handwaschbecken und das separate WC zu begehen. Des Weiteren verfügt das Objekt über zwei hofseitige Räume mit ca. 19 m2 und 10 m2.
Die Büroräume bieten Raumhöhen von ca. 2,67 m, straßen- und hofseitigen Weitblick und sind mit Parkettböden und Außenjalousien ausgestattet.
Das Objekt ist teilmöbliert (Schrankwand im Hauptraum, Schrankverbau im Vorzimmer, Einbauküche mit Herd, Geschirrspüler und Tisch).
Der Mietbeginn ist ab 1. Dezember 2016 möglich.
Das Mietverhältnis ist befristet (Dauer nach Vereinbarung).
Die Kosten für Strom- und Gas sind nicht inkludiert.
Monatliche Gesamtmiete: EUR 1.480,80 (inkl. BK, Lift und 20 % USt)
Kaution: EUR 4.442,40
Provision: EUR 3.702,- zzgl. 20 % USt (EUR 4.442,40 brutto)
Die Vergebührung des Mietvertrages geht zu Lasten des Mieters.
Dieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend zur Miete angeboten. Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers und sind unsererseits ohne Gewähr. Als Vermittlungshonorar gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Verordnung für Immobilienmakler des BM für Handel, Gewerbe und Industrie, BGBL. 297/1996. Für den Fall, dass es diesbezüglich zu einem entsprechenden Rechtsgeschäft kommt, verrechnen wir Ihnen eine Vermittlungsprovision von 3 Bruttomonatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wir möchten noch darauf hinweisen, dass wir in einem wirtschaftlichen Naheverhältnis zum Vermieter stehen.
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach Aufklärung über die ab 1.12.2012 geltende generelle Vorlagepflicht, noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.
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