
Wie sieht der Einsatz aus, und wie sollten Sie sich verhalten!
Mit dem sog. Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 wurden die Möglichkeiten der Finanz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung und des Sozialbetruges wesentlich erweitert. Aus der KIAB (Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung) wurde die Finanzpolizei. Von Beginn an regte deren Vorgehensweise jedoch zu intensiven Diskussionen an. Die Schwerpunkte des Finanzpolizeieinsatzes sind relativ unterschiedlich und richten sich nach der jeweiligen Branche – Gastronomie / Fremdenverkehrsbetriebe, Bau-/Baunebengewerbe, Dienstleister wie z.B. Frisöre, Handel etc.
Seit 1. Juli 2013 obliegt die organisatorische, personelle, wirtschaftliche und finanzielle Leitung der Finanzpolizei deren Leiter und wurde damit weitestgehend verselbstständigt. Leider hat diese Änderung die von den Steuerberatern schon seit mehr als zwei Jahren geforderte Transparenz in Form eines Organisationshandbuches „Finanzpolizei“ bis dato noch nicht gebracht! Derzeit wird jedoch ein Organisationshandbuch ausgearbeitet. Somit können auftretende Probleme des Einsatzes nicht von vornherein gelöst werden. Beigefügte Checkliste stellt allerdings Maßnahmen dar, die Sie für den Fall des Falles jedenfalls beherzigen sollten.
MASSNAHMENKATALOG:
1) Aufforderung zur Ausweisleistung aller einschreitenden Finanzpolizisten
2) Aufforderung zur Bekanntgabe der Dienststelle (Adresse, Telefonnummer und E-Mail)
3) Informationseinholung, welche Kontrollhandlungen durchgeführt werden (AusIBG, AVRAG, ASVG, GewO, AiVG, BAO, AbgEO)
4) Befragung des Leiters der Amtshandlung, ob Grund zur Annahme besteht, dass Zuwider-Handlungen gegen die von den Abgabenbehörden zu vollziehenden Rechtsvorschriften begangen wurde
5) Information des Steuerberaters bzw. des Rechtsanwaltes über den Finanzpolizeieinsatz
6) Ersuchen um Rechtsbelehrung
7) Ersuchen um Rücksichtnahme auf den laufenden Geschäftsbetrieb
8) Hinweis auf Beachtung von Hygienevorschriften im Gastgewerbe
Bei einer sogenannten Kassennachschau sind folgende Fragen im Detail von Ihnen zu beantworten:
1) Wie wird die Tageslosung ermittelt?
2) Art der Einzelaufzeichnung (z.B. Strichliste, Registrierkasse, elektronische Schanksystem)
3) Bezeichnung der Registrierkasse (Marke, Type) und Verfahrensdokumentation
4) Art der Rechnungsausstellung
5) Tagesabschluss des Kassensystems und Datenerfassungsprotokoll
6) Ermittlung des Bargeldbestandes gemeinsam mit der Finanzpolizei
WICHTIG: Bestehen Sie nach Abschluss der Kontrollhandlungen auf die Erstellung UND Ausfolgung des Protokolls!
*AusIBG… Aufdeckung illegaler Ausländerbeschäftigung
ANRAG... Aufdeckung von Verstößen gegen die Bestimmungen des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz
ASVG… Aufdeckung von Verstößen gegen die Bestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz
GewO… Aufdeckung von illegaler Gewerbeausübung nach der Gewerbeordnung
AiVG... Aufdeckung von Verstößen gegen die Meldepflichten des Arbeitslosenversicherungsgesetzes
BAO… Überprüfungen im Sinne der Bundesabgabenordnung
AbgEO… Sicherung von Abgabenansprüchen