Neubauwohnung mit hochwertiger Ausstattung!
Die angebotene Wohnung hat eine Wohnnutzfläche von ca. 80 m² und befindet sich im Dachgeschoß einer kleinen Wohnanlage in Vomp. Sie ist mit dem Lift oder über das Treppenhaus direkt von der Tiefgarage aus bequem und barrierefrei erreichbar. Über eine großzügige Diele (ca. 12,25 m²) sind alle Räume zentral begehbar. Der Wohn-/Essbereich (ca. 28,91 m²), der mit einer hochwertigen Einbauküche inkl. Elektrogeräte und Weinkühlschrank (Neupreis ca. € 40.000,00) ausgestattet ist, lädt zu angenehmen Stunden mit Freunden und Bekannten ein. Die nach Südwesten ausgerichtete Terrasse (ca. 11,14 m²), welche über den Wohn-/Essbereich erreichbar ist, ist ideal für Personen, die den Abend genießen und entspannte Stunden im Freien verbringen wollen. Die beiden Zimmer (15,24 m² und 10,73 m²) haben ebenfalls einen direkten Zugang zur Terrasse und können entweder als Schlaf- oder Kinderzimmer oder als Büro genutzt werden. Entspanntes Wohnen in guter Umgebung! Das Badezimmer (ca. 7,64 m²) ist mit einem Fenster, einem großzügigem Spiegelschrank mit LED-Beleuchtung, einem Waschbecken mit Unterbauschrank und bereits mit einer Waschmaschine ausgestattet. Das WC (ca. 2,22 m²) ist separat und verfügt über ein zusätzliches kleines Handwaschbecken. Praktischerweise befindet sich in dieser Wohnung auch ein Abstellraum, der Ihnen zusätzliche Staufläche bietet. Abgerundet wird diese Angebot von einem Kellerabteil (ca. 5,50 m²).
Die Wohnung wird mit einer hochwertigen Einbauküche samt Geräten (Neupreis ca. € 40.000,00) sowie den bereits angeführten Badmöbeln vermietet.
Das Highlights im Überblick:
Neubauwohnung mit 3 Zimmern Ca. 80 m² Wohnfläche Ca. 5,50 m² Kellerabteil Gehobene Ausstattung Moderne Architektur Barrierefreier Zugang Durchgängige Fußbodenheizung (Gas) Hochwertige Einbauküche mit Einbaugeräten (Geschirrspüler, Backrohr, Ceran-Kochfeld, Kühlschrank mit Gefrierlade, Dunstabzug und einem Weinkühlschrank)
Zusätzlich können zwei KFZ-Abstellplätze in der Tiefgarage zu einem Preis von je € 75,00/Monat angemietet werden.
Hinweis für potenzielle Mieter:
Wir wurden vom Vermieter beauftragt, bei der Vermittlung eines Mietvertrags für diese Immobilie behilflich zu sein. Gemäß § 17 a des Maklergesetzes sind wir daher nicht berechtigt, mit Ihnen als Mietinteressent eine Provisionsvereinbarung abzuschließen.
Das bedeutet für Sie: Wir handeln ausschließlich im Auftrag des Vermieters und nicht als Doppelmakler. In Bezug auf diese Immobilie und Ihre Mietabsicht entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns, und Sie werden von uns keine Rechnung diesbezüglich erhalten.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
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