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20.07.2016
Wohnungs- und Hauseingangstüren sind einbruchhemmend nach Ö-NORM B 5338, Widerstandsklasse 3 auszustatten.
(Ausführung: Mehrfachverriegelung, Bandschutz und Sicherheitsbeschlag, Sicherheitszylinder, Türblattarmierung mit Stahl bzw. massives Holztürblatt)

Wertesicherung: Planen Sie einen Tresor nach VSÖ-Klassifizierung.
 
Bereits in der Rohbauphase sollte eine Leerverrohrung (Ringleitung mit Stichleitungen zu Fenstern und Türen) für die Installation einer Alarmanlage vorgesehen werden. 
Während der Bauphase verursacht die Einrichtung nur geringe zusätzliche Kosten, bei der tatsächlichen Installation einer Alarmanlage kann dies - selbst Jahre später - eine nicht unerhebliche Kostenersparnis bedeuten. 
Es fallen vor allem keine unerwünschten Stemmarbeiten an und eine Außenhautsicherung (Überwachung der Gebäudeöffnungen) ist sicherer als eine schwerpunktmäßige Raumüberwachung mit Bewegungsmeldern.
(Die Gefahr des Einbruchs über die Glasfronten sollte mittels Glasbruchsensoren oder Bewegungsmeldern an neuralgischen Punkten des Objektes vermindert werden)
 
Bedenken Sie, dass bei Neuanschaffung die Aufzahlung für einbruchhemmende Fenster oder Terrassentüren nur unwesentliche Mehrkosten verursachen. 
Die Nachrüstung von Fenstern oder Türen mit mechanischen Sicherungseinrichtungen ist kostspieliger. 
Einbruchsicherheit beginnt bei WK (Widerstandsklasse) 2 nach Ö-Norm B 5338 oder Europanorm ENV 1627.
(Mindestanforderung: einbruchhemmende Verriegelungen bei Fenstern bestehen aus speziellen Pilzkopfzapfen und Sicherheitsschließblechen sowie einem versperrbaren Fenstergriff)
 
Sehen Sie bei allen vier Hausseiten Außenlichtanlagen vor, die mittels einer zentralen Steuerung von innen zu bedienen sind (Einschaltmodus bei Annäherung - manuell oder mittels Zeitintervallen steuerbar).
 
 
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