Der um 1900 erbaute Mödlinger-Landsitz wurde 1958 umgebaut und vergrößert und es entstanden 13 Wohneinheiten im Süden von Mödling!
Auf einem sehr schönen, ca. 865m ² großen Grundstück, in optimaler Lage, befindet sich dieses prachtvolle Wohnhaus mit ca. 582m² Wohnfläche, einer Gesamtnutzfläche von ca. 747m² und einer Grünfläche von ca. 596m².
Alle Wohnungen sind parifiziert und verfügen über eine Größe von ca. 40-53m² Wohnfläche mit Ausnahme von einer Einheit, diese ist mit ca. 26m² die Kleinste in diesem Haus. Alle Wohnungen sind momentan vermietet, 10 Einheiten befristet (auf max. 5 Jahre) und 3 Einheiten unbefristet.
Durch die derzeitige, positive Vermietung liegt die Rendite bei rund 4%!
Alle Wohnungen sind in einem sehr guten bis guten Zustand und mit Küchen und sanitären Anlagen sowie Kabel- und Telefonanschluss ausgestattet.
Das Haus als solches und die Wohneinheiten wurden stets verschönert und verbessert um dieses immer in einem sehr guten Zustand erhalten zu können, z.B. wurden 1996 alle Fenster, 2006 die Fassade, 2009 das Stiegenhaus und die Gasleitungen sowie 2011 die Stromleitungen erneuert.
Im vollunterkellerten Untergeschoss/Souterrain befinden sich zu den Wohnungen die zugeordneten Kellerabteile, eine Waschküche und ein ca. 47m² großer Kellerraum.
Dank der ausgezeichneten Lage ist man zu Fuß, mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Auto sehr zentral. Nur 15 Gehminuten bis zum Zentrum/Fußgängerzone Mödling, die Buslinien 1, 3, 214, 259 und 363 vor der Tür und in 10 Fahrminuten auf der Autobahn und zum Wandern oder Spazieren ist das Prießnitztal nur 10 Gehminuten entfernt.
Ein Investment welches sich für Private-, Zukunfts- und/oder Gewinnbringende- Pläne rentiert!
Betriebskosten (netto): 295,92 EUR Umsatzsteuer (gesamt): 59,59 EUR Betriebskosten (gesamt): 325,51 EUR
Kaufpreis: 1.590.000,00 EUR
Provision: 57.240,00 EUR inkl. 20% USt. Grunderwerbssteuer: 3,5% Grundbuchseintragungsgebühr: 1,1% Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters sowie Barauslagen für Beglaubigung und Stempelgebühren.
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