LAGERHALLE MIT 198m² , beheizbar, Parkplätze möglich.
OPTIONAL BÜRO mit 125m² oder 115m² bei Bedarf möglich.
Mietvertrag unbefristet, 3 Jahre Kündigungsverzicht
Der Auftraggeber wurde über die Informationspflicht gemäß § 3 EAVG 2012 aufgeklärt und zur Bekanntgabe der beiden Werte
„Heizwärmebedarf und Gesamtenergieeffizienz-Faktor"
beziehungsweise zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert, und ist dieser Aufforderung jedoch bis dato nicht nachgekommen.