GROSSES BÜRO FÜR 10 ARBEITSPLÄTZE + GROSSER BESPRECHUNGSRAUM MIT VIDEOINSTALLATION
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Der Auftraggeber wurde über die Informationspflicht gemäß § 3 EAVG 2012 aufgeklärt und zur Bekanntgabe der beiden Werte
„Heizwärmebedarf und Gesamtenergieeffizienz-Faktor"
beziehungsweise zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert, und ist dieser Aufforderung jedoch bis dato nicht nachgekommen.
Es gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart.