Zur Vermietung gelangt ein großzügig angelegtes Loft (Büro/Atelier/Studio) in der Hornbostelgasse, nächst Mollardgasse und Gumpendorfer Straße.
Die öffentliche Anbindung ist bestens gegeben (U4 Margaretengürtel und U6 Gumpendorfer Straße). In unmittelbarer Umgebung befinden sich Supermärkte und eine Vielzahl an Cafés und Restaurants, wodurch eine gute Infrastruktur gewährleistet ist.
Bei der Liegenschaft handelt es sich um eine ehemalige Seidenfabrik, die von Christian Gottlieb Hornbostel im 18. Jahrhundert gegründet wurde. Hornbostel, nach dem auch die Hornbostelgasse benannt ist, erfand die ersten durch Wasserkraft betriebenen Seidenwebstühle, welche er ebendort zum Einsatz brachte.
Dieser historische Backsteinziegelbau, bestehend aus dem Erdgeschoß plus drei Obergeschoßen, befindet sich in absoluter Ruhelage und verfügt über einen mit wildem Wein und Bäumen begrünten Innenhof.
Ein Lastenaufzug (kein Personenlift) ist vorhanden.
Das Loft-Büro mit Sichtbetonboden und Gewölbedecke ist im Erdgeschoß gelegen, verfügt über ca.120 qm und ist in den Innenhof ausgerichtet.
Das Objekt wird derzeit einer Sanierung unterzogen. Details auf Anfrage!
Der Mietbeginn ist ab ca. April 2019 möglich.
Optional sind KFZ-Stellplätze um EUR 102,- (inkl. 20 % USt) im Innenhof der Liegenschaft anzumieten.
In dieser Liegenschaft werden weitere Gewerbeflächen zwischen ca. 130 qm und 300 qm saniert und sind ebenfalls ab April/Mai 2019 anzumieten.
Bei Interesse übermitteln wir Ihnen sehr gerne weitere Informationen!
KONDITIONEN:
Monatliche Gesamtmiete: EUR 2.431,35 (inkl. BK, Akonto für Heizung, Lastenlift und 20 % USt)
Bei den Betriebskosten kann es noch zu geringfügigen Änderungen kommen.
Die Kosten für Strom sind nicht im Mietzins nicht inkludiert.
Kaution: EUR 7.294,05
Provision: EUR 6.741,25 (inkl. 20 % USt)
Die Vergebührung des Mietvertrages an das Finanzamt geht zu Lasten des Mieters.
Befristetes Mietverhältnis: 5 Jahre Befristung
Mietbeginn: ca. April 2019
Dieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend zur Miete angeboten.
Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen der Eigentümerin und sind unsererseits ohne Gewähr.
Als Vermittlungshonorar gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Verordnung für Immobilienmakler des BM für Handel, Gewerbe und Industrie, BGBL. 297/1996. Für den Fall, dass es diesbezüglich zu einem entsprechenden Rechtsgeschäft kommt, verrechnen wir Ihnen eine Vermittlungsprovision von 3 Bruttomonatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wie möchten darauf hinweisen, dass wir in einem wirtschaftlichen Naheverhältnis zur Vermieterin stehen.
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